Fortbildungen für Praxisanleitende

Unsere Fortbildungen sind anerkannt im Sinne der Fortbildungspflicht für Hebammen - und in bestimmten Anteilen dazu geeignet, Ihre fachlichen Kompetenzen als Praxisanleitende (berufsfachliche U-Std.) und Ihre Qualität im Bereich Fach- und Methodenkompetenz / Berufspädagogik (weiter) zu entwicklen und zu sichern.
>> Übersicht über die berufspädagogischen Anteile in unseren Fortbildungen