Fortbildungen für Praxisanleitende
Unsere Fortbildungen sind anerkannt im Sinne der Fortbildungspflicht für Hebammen - und in bestimmten Anteilen dazu geeignet, Ihre fachlichen Kompetenzen als Praxisanleitende (berufsfachliche U-Std.) und Ihre Qualität im Bereich Fach- und Methodenkompetenz / Berufspädagogik (weiter) zu entwicklen und zu sichern.
Unsere Fortbildungen sind je nach Bundesland in bestimmten Teilen für Praxisanleitende geeignet. Eine Übersicht über die berufspädagogischen und berufsfachlichen Anteile in unseren Fortbildungen finden Sie hier.