Finanzierungshilfen
Bildungsprämie Bildungsscheck Bildungsurlaub
Die Bildungsprämie
“Zahlt sich aus - die Bildungsprämie” Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Die Bildungsprämie gibt es in der gesamten Bundesrepublik (in dieser Form seit 01.01.10) und sie funktioniert ganz ähnlich wie der Bildungsscheck. Der einzige Unterschied: Die BP ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Wer ist berechtigt?
Ausführliche Informationen über die Bildungsprämie und die nächste Beratungsstelle auf der folgenden Internetseite einsehen: www.bildungspraemie.info/
Bitte beachten Sie, dass Sie zuerst diese Prämie beantragen müssen, bevor Sie sich verbindlich mit Ihrer Anzahlung zu einer beruflichen Fortbildung bei uns anmelden.
Bildungsscheck Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 € bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Der Bildungsscheck ist auf einige Bundesländer (z.B. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg) beschränkt und kann alle zwei Jahre einmal beantragt werden, um die Kosten einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung um 50 %, bis zu maximal 500,- € zu senken.
Wer ist berechtigt? Das Landesprogramm richtet sich an Selbständige in der Anfangszeit sowie Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.
Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen:
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bildungsscheck.com/
Förderung durch die Berufsgenossenschaft bgw Mitglieder der Berufsgenossenschaften wie der bgw können dort für gewünschte Fortbildungen einen Antrag auf Förderung stellen, der je nach Fall entscheiden wird. Da sich Berufsgenossenschaften ausschließlich aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugeordneten Unternehmen finanzieren und nicht aus staatlichen Mitteln, ist eine Förderung durch Berufsgenossenschaften und einen Prämiengutschein gleichzeitig möglich.
Antrag auf Wenn Sie Bildungsurlaub beantragen möchten, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich. Die allermeisten unserer Fortbildungen sind für einen Bildungsurlaub geeignet.
Kombination verschiedener Fördermittel: Der Prämiengutschein dient der Kofinanzierung der Weiterbildung in Höhe von 50% (maximal 500 Euro; bei bis 31.12.2009 ausgestellten Prämiengutscheinen: max. 154 Euro) und kann zusätzlich mit einer Förderung Der Gutschein der Berufsgenossenschaft kann eingesetzt werden, um den verbleibenden Eigenanteil zu reduzieren.
Herztöne bietet verschiedene Preisnachlässe:
Ein Kombination dieser Rabatte ist nicht möglich, Ausnahmen bedürfen der Absprache!
Ihr Herztöne-Team. |
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