Finanzierungshilfen

 

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Neu und bundesweit:

 

Die Bildungsprämie

 

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    “Zahlt sich aus - die Bildungsprämie”

    Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Die Bildungsprämie gibt es in der gesamten Bundesrepublik (in dieser Form seit 01.01.10) und sie funktioniert ganz ähnlich wie der Bildungsscheck. Der einzige Unterschied: Die BP ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.

 

Wer ist berechtigt?
Wenn das zu versteuernde Einkommen (s. Einkommensteuerbescheid) unter 25.600 € (bzw. unter 51.200 € bei gemeinsamer Veranlagung) liegt, kann man eine Bildungsprämie beantragen.
Zuschuss: 50 % der Kursgebühren, max. 500 €.

 

Ausführliche Informationen über die Bildungsprämie und die nächste Beratungsstelle auf der folgenden Internetseite einsehen: www.bildungspraemie.info/

 

Bitte beachten Sie, dass Sie zuerst diese Prämie beantragen müssen, bevor Sie sich verbindlich mit Ihrer Anzahlung zu einer beruflichen Fortbildung bei uns anmelden.
Sie können aber vorher unverbindliche Kursunterlagen bei uns anfordern!

 

 

 

 

Förderung durch den

    Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 € bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Der Bildungsscheck ist auf einige Bundesländer (z.B. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg) beschränkt und kann alle zwei Jahre einmal beantragt werden, um die Kosten einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung um 50 %, bis zu maximal 500,- € zu senken.

 

Wer ist berechtigt?

Das Landesprogramm richtet sich an Selbständige in der Anfangszeit sowie Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich.

Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.

 

Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: 

  1. Fach- und Leitungskräfte bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit.
  2. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung .
  3. Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:         http://www.bildungsscheck.com/

 

 

 

 

Förderung durch die Berufsgenossenschaft

    bgw

Mitglieder der Berufsgenossenschaften wie der bgw können dort für gewünschte Fortbildungen einen Antrag auf Förderung stellen, der je nach Fall entscheiden wird. Da sich Berufsgenossenschaften ausschließlich aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugeordneten Unternehmen finanzieren und nicht aus staatlichen Mitteln, ist eine Förderung durch Berufsgenossenschaften und einen Prämiengutschein gleichzeitig möglich.

 

 

 

 

Antrag auf

    Bildungsurlaub

Wenn Sie Bildungsurlaub beantragen möchten, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich. Die allermeisten unserer Fortbildungen sind für einen Bildungsurlaub geeignet.

 

 

 

 

Kombination verschiedener Fördermittel:

Der Prämiengutschein dient der Kofinanzierung der Weiterbildung in Höhe von 50% (maximal 500 Euro;

bei bis 31.12.2009 ausgestellten Prämiengutscheinen: max. 154 Euro) und kann zusätzlich mit einer Förderung
der Berufsgenossenschaft, nicht jedoch mit einem Bildungsscheck für die selbe Fortbildung genutzt werden.

Der Gutschein der Berufsgenossenschaft kann eingesetzt werden, um den verbleibenden Eigenanteil zu reduzieren.

 

 

 

 

herztoene-logoRabatte:

Herztöne bietet verschiedene Preisnachlässe:

  1. Preisnachlasss für Hebammen in Ausbildung:
    Hebammenschülerinnen bezahlen 20 % weniger von der Kursgebühr (inkl, Unterrichtsmaterialien und Pausensacks, ausgenommen Tagungspauschalen
    und Übernachtungen in einigen Tagungshäusern)
     
  2. Kompaktangebote:
    für einige Weiterbildungen können Sie Preisnachlass bekommen, wenn Sie diese zusammenhängend in einer Woche buchen.
     
  3. Treuebonus:
    wenn Sie in drei Jahren auf einander folgenden Jahren an jeweils mindestens einer Herztöne-Fortbildung teilnehmen, erhalten Sie auf die folgende Fortbildung einen Nachlass von 50,- €
     
  4. Bonus für Fleißige:
    Wenn Sie in einem Kalenderjahr drei oder mehr Herztöne-Fortbildungen buchen, die nicht Teil einer mehrteiligen Weiterbildung sind, erhalten Sie einen Nachlass von 50 ,- € auf die letzte Fortbildung in diesem Jahr.

Ein Kombination dieser Rabatte ist nicht möglich, Ausnahmen bedürfen der Absprache!

 

Ihr Herztöne-Team.

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