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Bildungsprämie Bildungsscheck Bildungsurlaub bgw Rabatte
Die Bildungsprämie
Die "Bildungsprämie" wird es auch weiterhin geben.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert das erfolgreiche Projekt um 2 Jahre. Für die Bildungsprämie stehen 35 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung.
Die Bildungsprämie gibt es in der gesamten Bundesrepublik (in dieser Form seit 01.01.10) und sie funktioniert ganz ähnlich wie der Bildungsscheck. Der einzige Unterschied: Die BP ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Alle weiteren Details über die neue Bildungsprämie in 2012 werden wir hier veröffentlichen, sobald wir aktuelle Informationen dazu bekommen haben. Sie finden diese in Kürze auch unter: www.bildungspraemie.info
Bitte beachten Sie, dass Sie zuerst diese Prämie beantragen müssen, bevor Sie sich verbindlich mit Ihrer Anzahlung zu einer beruflichen Fortbildung bei uns anmelden. Sie können aber vorher unverbindliche Kursunterlagen bei uns anfordern!
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Förderung durch den Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 € bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Der Bildungsscheck ist auf einige Bundesländer (z.B. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg) beschränkt und kann alle zwei Jahre einmal beantragt werden, um die Kosten einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung um 50 %, bis zu maximal 500,- € zu senken.
Wer ist berechtigt? Das Landesprogramm richtet sich an Selbständige in der Anfangszeit sowie Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.
Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: Fach- und Leitungskräfte bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung . Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bildungsscheck.com
Der Bildungsscheck in Nordrhein Westfalen Der Bildungsscheck übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen 50% der anfallenden Kurs- oder Seminargebühren, höchstens jedoch 500€. Die Förderlinie wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert und richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten sowie an selbständige Unternehmer_innen und freiberuflich Tätige in den ersten fünf Jahren. Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Reisekosten werden nicht übernommen. Verpflichtend ist eine kostenlose Weiterbildungsberatung bei einer anerkannten Beratungsstelle. Weitere Informationen und eine Übersicht der Beratungsstellen: www.bildungsscheck.nrw.de
Der Qualifizierungsscheck Hessen Mit dem Qualifizierungsscheck fördert das Land Hessen berufliche Weiterbildungen. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. IVerpflichtend ist eine kostenlose Weiterbildungsberatung bei einer anerkannten Beratungsstelle. Weitere Informationen und eine Übersicht der Beratungsstellen: www.qualifizierungsschecks.de
Der Qualischeck in Rheinland-Pfalz Mit dem QualiScheck fördert Rheinland-Pfalz die berufliche Weiterbildung von sozialversicherungsbeschäftigten Bürger_innen des Landes ab 45 Jahren. Es werden 50% der Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500€ pro Person und Jahr übernommen. Weitere Informationen: http://qualischeck.rlp.de/index.php?id=36854
Der Bildungsscheck für Brandenburg Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können bei der LASA einen Bildungsscheck erhalten. Der Bildungsscheck hat eine Höhe von maximal 500 EUR. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss innerhalb eines halben Jahres eingelöst werden. Weitere Informationen: www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1184.0.html
Der Weiterbildungsscheck Sachsen Der Weiterbildungsscheck Sachsen unterstützt Arbeitnehmer_innen mit Wohnsitz in Sachsen mit bis zu 80% der Weiterbildungskosten. Gefördert werden Weiterbildungen, deren Kosten mindestens 650 Euro betragen. Den Höchstfördersatz können alle in Anspruch nehmen, die weniger als 2.500 Euro brutto verdienen. Wer mehr verdient, kann 50% dazu bekommen. Weitere Infos: www.bildungsmarkt-sachsen.de/scheck
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein Gefördert werden Beschäftigte in KMU aller Branchen. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, sofern das Unternehmen die Beschäftigten zur Teilnahme an der Weiterbildung freistellt. In den Fällen, in denen die Weiterbildung in der Freizeit stattfindet, hat der Arbeitgeber 55 Prozent der Seminarkosten zu tragen. Die restlichen 45 Prozent können bezuschusst werden. Auch Auszubildende können gefördert werden, sofern es sich um Weiterbildungsinhalte handelt, die nicht im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden. Weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de
Förderung durch die Berufsgenossenschaft (bgw)
Mitglieder der Berufsgenossenschaften wie der bgw können dort für gewünschte Fortbildungen einen Antrag auf Förderung stellen, der je nach Fall entscheiden wird. Da sich Berufsgenossenschaften ausschließlich aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugeordneten Unternehmen finanzieren und nicht aus staatlichen Mitteln, ist eine Förderung durch Berufsgenossenschaften und einen Prämiengutschein gleichzeitig möglich.
Antrag auf Bildungsurlaub
Wenn Sie Bildungsurlaub beantragen möchten, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich. Die allermeisten unserer Fortbildungen sind für einen Bildungsurlaub geeignet.
Rabatte Herztöne bietet verschiedene Preisnachlässe:
Preisnachlass für Hebammen in Ausbildung: Hebammenschülerinnen bezahlen 20 % weniger von der Kursgebühr (inkl, Unterrichtsmaterialien und Pausensacks, ausgenommen Tagungspauschalen und Übernachtungen in einigen Tagungshäusern)
Kompaktangebote: für einige Weiterbildungen können Sie Preisnachlass bekommen, wenn Sie diese zusammenhängend in einer Woche buchen.
Treuebonus: wenn Sie in drei Jahren auf einander folgenden Jahren an jeweils mindestens einer Herztöne-Fortbildung teilnehmen, erhalten Sie auf die folgende Fortbildung einen Nachlass von 50,- €
Bonus für Fleißige: Wenn Sie in einem Kalenderjahr drei oder mehr Herztöne-Fortbildungen buchen, die nicht Teil einer mehrteiligen Weiterbildung sind, erhalten Sie einen Nachlass von 50 ,- € auf die letzte Fortbildung in diesem Jahr.
Eine Kombination dieser Rabatte ist nicht möglich; Ausnahmen bedürfen der Absprache!
Ihr Herztöne-Team.
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